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   BVerwG, 14.03.2024 - 2 WNB 2.23   

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https://dejure.org/2024,7656
BVerwG, 14.03.2024 - 2 WNB 2.23 (https://dejure.org/2024,7656)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.2024 - 2 WNB 2.23 (https://dejure.org/2024,7656)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 2024 - 2 WNB 2.23 (https://dejure.org/2024,7656)
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  • BVerwG, 23.11.2011 - 1 WNB 5.11
    Auszug aus BVerwG, 14.03.2024 - 2 WNB 2.23
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.).

    Nicht im Rechtsbeschwerdeverfahren klärungsfähig sind zudem Rechtsfragen, die sich nicht in verallgemeinerungsfähiger Form beantworten lassen, weil es maßgeblich auf konkrete Umstände des Einzelfalles ankommt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 5 und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 11 und 13).

  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2024 - 2 WNB 2.23
    Maßgeblich ist der Erklärungsgehalt nach dem Empfängerhorizont eines objektiven Betrachters (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25.11 - juris Rn. 45 und vom 21. September 2023 - 2 WD 5.23 - NVwZ-RR 2024, 110 Rn. 16).
  • BVerwG, 21.09.2023 - 2 WD 5.23

    Dienstgradherabsetzung wegen Missachtung zweier Befehle zur Wahrnehmung von

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2024 - 2 WNB 2.23
    Maßgeblich ist der Erklärungsgehalt nach dem Empfängerhorizont eines objektiven Betrachters (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25.11 - juris Rn. 45 und vom 21. September 2023 - 2 WD 5.23 - NVwZ-RR 2024, 110 Rn. 16).
  • BVerwG, 12.04.2018 - 2 WNB 1.18

    Verhängung einer Disziplinarbuße wegen einer subjektiv vorsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2024 - 2 WNB 2.23
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18

    Gerichtlicher Streitgegenstand; Mitbestimmungsrecht bei dienstlicher

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2024 - 2 WNB 2.23
    Nicht im Rechtsbeschwerdeverfahren klärungsfähig sind zudem Rechtsfragen, die sich nicht in verallgemeinerungsfähiger Form beantworten lassen, weil es maßgeblich auf konkrete Umstände des Einzelfalles ankommt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 5 und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 11 und 13).
  • BVerwG, 27.06.1995 - 2 WD 3.95

    Soldatenrecht - Stabsgefreiter - Dienstvergehen - Dienstgradherabsetzung -

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2024 - 2 WNB 2.23
    Eine solche Beteiligung stellt disziplinarrechtlich selbst ein Dienstvergehen dar (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1995 - 2 WD 3.95 - BVerwGE 103, 246 ).
  • BVerwG, 13.06.2014 - 1 WNB 1.14

    Anforderungen an die Geltendmachung einer grundsätzlichen Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2024 - 2 WNB 2.23
    Eine Rechtsfrage ist dann nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich auch ohne Durchführung eines Rechtsbeschwerdeverfahrens auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Interpretation und auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und Literatur ohne Weiteres beantworten lässt (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2014 - 1 WNB 1.14 - juris Rn. 4 m. w. N.).
  • BVerwG, 12.10.1983 - 1 WB 128.82

    Förmliche Mißbilligung - Befehl - Kameradschaftlicher Hinweis - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2024 - 2 WNB 2.23
    Dabei ist nicht erforderlich, dass vom Anweisenden der Ausdruck "Befehl" verwendet wird (BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1983 - 1 WB 128.82 - BVerwGE 76, 122).
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